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Macht & GerechtigkeitKW 20 · Mai 2026

Was schulden wir denen, die noch nicht geboren sind?

Reicht unsere Verantwortung über unsere Lebenszeit hinaus?

Im Mai 2026 fielen über Europa reihenweise Hitzerekorde, der deutsche Frühling war einer der wärmsten seit Messbeginn 1881, und in Karlsruhe wird noch in diesem Jahr ein neues Urteil über das Klimaschutzgesetz erwartet, während in New York über erste Resolutionen gerungen wird, die das ICJ-Gutachten von 2025 zur Generationengerechtigkeit politisch verbindlich machen sollen. Plötzlich klagen, urteilen, regieren wir im Namen von Menschen, die noch keinen Namen tragen. Und die alte Frage steht so nackt im Raum wie lange nicht: Was schulden wir denen, die noch nicht geboren sind?

🎧 Hörfassung – vorgelesen

Es ist ein seltsames Gericht, vor dem wir da neuerdings stehen. Die Kläger sind teils Kinder, teils noch gar nicht da; der Schaden, um den es geht, ist erst zur Hälfte eingetreten; und das Beweisstück, ein zu warmer Mai, schmilzt einem unter den Händen weg, kaum dass man es vorgelegt hat. Als das Bundesverfassungsgericht 2021 das Klimaschutzgesetz für in Teilen verfassungswidrig erklärte, sprach es einen Satz aus, der mehr nach Philosophie klang als nach Paragraph: Keine Generation dürfe unter milden Lasten große Mengen des CO2-Budgets verbrauchen und die radikale Last den nachfolgenden aufbürden. Es war, als hätte ein Aktenzeichen begonnen, von der Zeit selbst zu handeln.

Denn das ist das Eigentümliche an dieser Schuld: Sie hat keinen Gläubiger, der mahnen, keinen, der quittieren könnte. Die Ungeborenen sind die stillsten aller Geschädigten, sie protestieren nicht, sie danken nicht, sie sind reine Zumutung an unsere Vorstellungskraft. Immanuel Kant hätte hier nicht lange gezögert: Was wir schulden, schulden wir nicht aus Mitleid und nicht aus Rechnung, sondern weil die Vernunft es gebietet, jeden Menschen als Zweck zu behandeln, auch den, dessen Gesicht wir nie sehen werden. Die Pflicht, das war seine kühle, warme Einsicht, fragt nicht nach dem Datum der Geburt. Sie gilt, oder sie gilt nicht; ein bisschen verpflichtet ist man so wenig wie ein bisschen schwanger.

John Rawls hat dieser Intuition eine List gegeben, die fast etwas Spielerisches hat. Stell dir vor, sagt er, du wüsstest nicht, in welcher Generation du zur Welt kommst, ob als Profiteur des billigen Öls oder als Erbe der verbrannten Erde. Hinter diesem Schleier des Nichtwissens würde kein vernünftiger Mensch eine Ordnung wählen, die das Frühe begünstigt und das Späte plündert. Aus dieser Vorsicht destilliert Rawls seinen gerechten Spargrundsatz: Jede Generation hat das Erbe nicht nur zu verbrauchen, sondern weiterzureichen, ein wenig vermehrt um die Bedingungen der Gerechtigkeit selbst. Es ist, genau besehen, das juristische Echo dieses Gedankens, wenn der Internationale Gerichtshof 2025 die Lebenden in die Verantwortung gegenüber den Künftigen nimmt, gleichsam als Treuhänder für Hände, die es noch nicht gibt.

Und doch, hier wird es heikel, bleibt etwas Buchhalterisches an diesem Bild. Wir verwalten, wir sparen, wir reichen weiter wie ein wohlmeinendes Konto. Hannah Arendt hätte, vermute ich, an dieser Stelle die Augenbraue gehoben. Ihr ging es nicht ums Sparen, sondern ums Anfangen. Mit jedem Kind, sagt sie, kommt nicht ein Erbe zur Welt, sondern ein Neubeginn, ein Wesen, das die Welt mit Fragen überzieht, die wir nicht gestellt haben. Natalität nannte sie das, die Gebürtlichkeit, und sie machte daraus keine Last, sondern fast ein Versprechen: dass die Welt erneuerbar ist, solange Menschen geboren werden, denen wir sie nicht schon fertig vor die Füße gekippt haben.

Was also schulden wir? Vielleicht weniger ein dichtes Klima, ein gefülltes Budget, eine saubere Bilanz, so wichtig das alles ist. Vielleicht schulden wir vor allem eine Welt, die noch Spielraum lässt, einen Möglichkeitsrest, ein Stück unverbrauchter Zukunft, in das hinein die Nachgeborenen ihr eigenes Leben anfangen können, ohne nur unsere Versäumnisse zu verwalten. Der zu warme Mai, das in Karlsruhe schwebende Urteil, die zaghafte Resolution in New York sind dann nicht bloß Klimapolitik. Sie sind die Form, in der eine Gegenwart sich fragt, ob ihre Verantwortung an der eigenen Grabkante endet. Eine Antwort gibt der zu warme Mai nicht. Aber er stellt, beharrlich und ohne Stimme, die Nachfrage.

Kernnoten der Denker

Was jeder von ihnen zu dieser Frage beizutragen hat.

John Rawls

Rawls begründet Generationengerechtigkeit über den gerechten Spargrundsatz: Hinter dem Schleier des Nichtwissens, ohne Kenntnis der eigenen Generation, würde man Regeln wählen, die jede Generation verpflichten, das gerechte Erbe zu erhalten und die Bedingungen der Gerechtigkeit an die nächste weiterzureichen.

Immanuel Kant

Für Kant folgt die Pflicht gegenüber Künftigen aus der Vernunft selbst: Der kategorische Imperativ gebietet, jeden Menschen als Zweck und nie bloß als Mittel zu behandeln, unabhängig vom Zeitpunkt seiner Geburt, sodass moralische Verantwortung nicht an die Anwesenheit des Betroffenen gebunden ist.

Hannah Arendt

Arendt deutet mit dem Begriff der Natalität jede Geburt als Neuanfang, der die Welt erneuert; Verantwortung heißt darum, die gemeinsame Welt als bewohnbaren, offenen Raum zu bewahren, in den hinein die Nachgeborenen frei beginnen können.

Quellen

Geprüfte Primär- und Sekundärquellen, auf die sich dieser Artikel stützt.

  • Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785). Zweiter Abschnitt, Selbstzweck-/Menschheitsformel des kategorischen Imperativs (Akademie-Ausgabe AA IV, 429): "Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest"primär
  • John Rawls, A Theory of Justice (dt. Eine Theorie der Gerechtigkeit) (1971). §44 "The Problem of Justice between Generations" (gerechter Spargrundsatz / just savings principle); §24 zum Schleier des Nichtwissens (veil of ignorance)primär
  • Hannah Arendt, The Human Condition (dt. Vita activa oder Vom tätigen Leben) (1958). Begriff der Natalität/Gebürtlichkeit als Vermögen des Neuanfangs; Kap. I (§1) und Kap. V zum Handeln; dt. Ausgabe 1960primär
  • Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss, BVerfGE 157, 30 (Beschluss des Ersten Senats, 1 BvR 2656/18 u.a.) (2021). Beschl. v. 24.03.2021; Rn. 192 ff.; intertemporale Freiheitssicherung – kein Aufbürden unzumutbarer Lasten des verbleibenden CO2-Budgets auf künftige Generationenprimär
  • Internationaler Gerichtshof (IGH/ICJ), Obligations of States in respect of Climate Change (Advisory Opinion) (2025). Gutachten vom 23. Juli 2025; intergenerationelle Gerechtigkeit / due regard for the interests of future generations; Pflichten der Staaten gegenüber künftigen Generationenprimär
  • Lukas H. Meyer, Intergenerational Justice (Stanford Encyclopedia of Philosophy) (2021). Erstveröffentlichung 2003, substantielle Überarbeitung 2021 (Summer 2021 Edition); Abschnitt zu Rawls' just savings principle und Pflichten gegenüber künftigen Personensekundär