Gehört uns das eigene Sterben?
Ist der selbstgewählte Tod der letzte Ausdruck menschlicher Freiheit – oder eine Grenze, die kein Mensch über sich ziehen darf?
Sechs Jahre ist es nun her, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe kippte und ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in den Rang eines Grundrechts hob – und noch immer hat der Bundestag keine Nachfolgeregelung zustande gebracht; zwei Entwürfe scheiterten 2023, ein neuer Anlauf wird frühestens dieses Jahr abgestimmt. Derweil reisen Sterbewillige in die Schweiz, wo die Zahlen Jahr für Jahr steigen, und in Kanada streitet eine Kommission, ob auch der seelisch Leidende den Tod soll wählen dürfen. Hinter der zähen Gesetzesarbeit aber wartet eine Frage, die so alt ist wie die Philosophie selbst: Gehört uns das eigene Sterben?
🎧 Hörfassung
Es ist eine merkwürdige Lücke, in der Deutschland seit 2020 lebt. Das höchste Gericht hat gesprochen, der Gesetzgeber schweigt, und in diesem Schweigen handeln die Menschen ohnehin: Sterbehilfevereine vermitteln, Ärzte zögern, Angehörige reisen mit ihren Sterbenden über die Grenze. Man kann das einen Skandal der Unentschiedenheit nennen oder, milder, das Eingeständnis, dass hier eine Frage verhandelt wird, vor der jede Mehrheit zurückschreckt. Denn es geht nicht um eine Formalie der Strafprozessordnung, sondern um den letzten, den äußersten Akt, über den ein Mensch verfügen kann – und darum, ob er über ihn überhaupt verfügen darf.
Die Stoiker hätten den Streit nicht verstanden. Seneca, der die Tür stets offen wusste, schrieb an Lucilius einen Satz, den die Jahrhunderte nicht vergessen haben: Wohin du auch blickst, dort ist das Ende des Übels. Nicht das nackte Leben sei das Gut, sondern das gute Leben, und wo dieses nicht mehr zu haben war, da galt der Ausgang als das letzte Geschenk der Freiheit – kein Verzweiflungsakt, sondern eine Geste der Souveränität, gelassen, fast heiter. Der Mensch, so der Stoiker, ist nirgends so frei wie in der Verfügung über seinen eigenen Tod. Es ist diese Stimme, die heute, kaum verkleidet, aus jedem Plädoyer für die Selbstbestimmung spricht.
Gegen sie steht, mit der ganzen Strenge der Vernunft, Immanuel Kant. Für ihn war die Selbsttötung kein Recht, sondern ein Widerspruch: Wer sich tötet, um einem Leiden zu entgehen, macht das eigene Selbst zum bloßen Mittel des Wohlbefindens – und verletzt damit die Würde, die er als Person doch verkörpert. Die Pflicht gegen sich selbst, schreibt Kant, ist die erste von allen; sie verbietet, das Subjekt der Sittlichkeit eigenhändig auszulöschen. Hier kippt der Begriff der Freiheit in sein Gegenteil: Die vermeintlich freieste Tat zerstört eben jene Instanz, der allein Freiheit zukommt. Es ist ein Einwand, dem man nicht leicht entkommt, denn er fragt nicht, ob es weh tut, sondern was wir uns schulden.
Dazwischen, kühler und beinahe modern, steht David Hume, der in seinem zu Lebzeiten unterdrückten Essay „Of Suicide“ den frommen Schauder mit dem Skalpell zerlegte. Wenn es Vermessenheit sei, in den Lauf der Natur einzugreifen, so argumentierte er, dann sündige bereits, wer eine Krankheit heile oder einen Fluss umleite – das Leben eines Menschen ist dem Universum nicht wichtiger als das einer Auster. Schopenhauer wiederum verteidigte das Recht des Einzelnen auf seinen Tod gegen jede Anmaßung von Kirche und Staat und nannte es das einzige, das dem Menschen ganz unbestreitbar gehöre. Doch dann zog er es, mit der ihm eigenen Bitterkeit, wieder ein: Der Selbstmörder, schrieb er, wolle das Leben und sei nur mit den Bedingungen unzufrieden; er verneine nicht den Willen, sondern bloß eine einzelne Erscheinung – ein metaphysischer Irrtum, der die falsche Tür für den Ausgang hält.
Am Ende aber wartet Albert Camus, und er stellt die Frage anders. Es gibt nur ein wirklich ernstes philosophisches Problem, beginnt der „Mythos des Sisyphos“, und das ist der Selbstmord. Camus nimmt das Absurde ernst – die Kluft zwischen unserem Verlangen nach Sinn und dem Schweigen der Welt – und gerade deshalb verweigert er den Ausweg. Sich zu töten hieße, das Absurde durch Flucht aufzulösen, statt es auszuhalten; die wahre Auflehnung besteht darin, ohne Trost und ohne Hoffnung weiterzuleben, den Stein wieder und wieder den Berg hinaufzurollen. So schließt sich kein Kreis. Zwischen Senecas offener Tür und Kants verbotener, zwischen Schopenhauers Skepsis und Camus’ trotzigem Ja bleibt die Frage stehen, was wir tun, wenn das Gesetz endlich spricht – und ob wir dann das Sterben besitzen oder es nur verwalten gelernt haben.
Kernnoten der Denker
Was jeder von ihnen zu dieser Frage beizutragen hat.
Seneca sieht in der „offenen Tür“ das Siegel menschlicher Freiheit: Nicht das bloße Leben ist das Gut, sondern das gute Leben, und wo dieses endet, darf der Mensch in Gelassenheit gehen. In den Briefen an Lucilius wird der selbstgewählte Tod zum souveränen Akt, nicht zur Verzweiflungstat.
Kant verwirft die Selbsttötung als Verstoß gegen die erste Pflicht gegen sich selbst: Wer sich tötet, um dem Leid zu entgehen, gebraucht die eigene Person als bloßes Mittel und zerstört eben die Würde, der allein Freiheit zukommt. Die scheinbar freieste Tat hebt das Subjekt der Sittlichkeit selbst auf.
Hume verteidigt in „Of Suicide“ das Recht auf den eigenen Tod gegen den religiösen Aberglauben: Wer ihn als frevelhaften Eingriff in die Vorsehung verurteilt, müsste auch jede Heilung verdammen. Das Leben des Einzelnen sei dem Universum nicht wichtiger als das einer Auster.
Schopenhauer verteidigt in „Über den Selbstmord“ das unbestreitbare Recht des Menschen auf seinen Tod gegen Kirche und Staat, hält den Akt aber metaphysisch für einen Irrtum: Der Selbstmörder verneint nicht den Willen zum Leben, sondern bloß eine einzelne Erscheinung – er ist mit den Bedingungen unzufrieden, nicht mit dem Leben selbst.
Für Camus ist der Selbstmord das einzige ernste philosophische Problem; im „Mythos des Sisyphos“ beantwortet er es mit einem Nein. Angesichts des Absurden bedeutet Selbsttötung Flucht statt Auflehnung – wahre Freiheit heißt, ohne Hoffnung und ohne Trost weiterzuleben.
Quellen
Geprüfte Primär- und Sekundärquellen, auf die sich dieser Artikel stützt.
- Seneca (Lucius Annaeus Seneca), Briefe an Lucilius (Epistulae morales ad Lucilium) (ca. 62–65 n. Chr.). Bes. Brief 26 und Brief 70: die stets offene Tür, der freie Ausgang als letztes Geschenk der Freiheit; nicht das Leben, sondern das gute Leben sei das Gut. Stützt das stoische Souveränitäts-Argument.primär
- Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Zweiter Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre (1797). §6 "Vom Selbstmorde" (Erstes Stück, Pflichten gegen sich selbst): Selbsttötung als Verletzung der Pflicht gegen sich selbst und der Würde der Person; Auslöschen des Subjekts der Sittlichkeit.primär
- Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785). Erläuterung des kategorischen Imperativs: das Beispiel des aus Selbstliebe Lebensmüden, der sich selbst zum bloßen Mittel des Wohlbefindens macht – Widerspruchs-Argument gegen den Suizid.primär
- David Hume, Of Suicide (verfasst ca. 1755, posthum veröffentlicht 1777). Argument gegen die "Vermessenheit", in den Lauf der Natur einzugreifen (gälte auch fürs Heilen/Flussumleiten); das Leben eines Menschen sei dem Universum nicht wichtiger als das einer Auster.primär
- Arthur Schopenhauer, Parerga und Paralipomena (1851). Band 2, Kapitel "Über den Selbstmord": Verteidigung des unbestreitbaren Rechts des Einzelnen auf seinen Tod gegen Kirche und Staat.primär
- Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung (1819 (Band 1)). Band 1, §69: der Selbstmörder will das Leben und ist nur mit dessen Bedingungen unzufrieden; er verneint nicht den Willen, sondern bloß eine einzelne Erscheinung – metaphysischer Irrtum.primär
- Albert Camus, Der Mythos des Sisyphos (Le Mythe de Sisyphe) (1942). Eröffnung: der Selbstmord als das einzige wirklich ernste philosophische Problem; Verwerfung des (auch "philosophischen") Selbstmords zugunsten der Revolte/des Aushaltens des Absurden.primär