Dogma & Kritik
Wann ist eine Gesellschaft gerecht?
Nach welchem Maßstab darf eine Gesellschaft Güter und Lasten verteilen?
Die Frage nach der gerechten Gesellschaft hat die verführerische Form einer Rechenaufgabe: Man müsse nur den richtigen Schlüssel finden, nach dem sich Güter und Lasten verteilen, und das Ungleiche werde sich in ein höheres Gleichgewicht fügen. Doch hier lauert die Falle. Denn schon die Wahl des Maßstabs ist eine Parteinahme, noch ehe ein einziger Groschen den Besitzer wechselt. Soll verteilt werden nach Verdienst, nach Bedürfnis, nach Anrecht, nach dem Nutzen für die Schwächsten? Jeder dieser Maßstäbe leuchtet für sich genommen ein, und jeder verdrängt die anderen. Wer nach Leistung verteilt, übergeht den Bedürftigen; wer nach Bedürfnis verteilt, enteignet den Fleißigen; wer das rechtmäßig Erworbene schützt, zementiert womöglich ein Unrecht der Vergangenheit. Die Gerechtigkeit ist kein Maß, das wir an die Wirklichkeit anlegen, sondern ein umstrittener Begriff, der sein eigenes Maß erst mit hervorbringt. Die anspruchsvollste Verlegenheit besteht also nicht darin, ungerecht zu sein, sondern darin, dass mehrere, einander widersprechende Vorstellungen von Gerechtigkeit alle ihr gutes Recht haben. Es gibt nicht zu wenig Gerechtigkeit, sondern zu viele, und keine läßt sich gegen die anderen zur Schiedsrichterin bestellen.
Die maßgeblichen Positionen
Gerechtigkeit als Fairness
John Rawls →Gerecht ist jene Verteilung, der wir zustimmen würden, wenn wir nicht wüssten, welchen Platz wir in der Gesellschaft einnehmen.
Rawls denkt sich in seiner Theorie der Gerechtigkeit einen Urzustand, in dem die Beteiligten hinter einem Schleier des Nichtwissens über ihre Stellung, ihr Talent, ihre Klasse beraten. Wer nicht weiß, ob er als Bettler oder Bankier erwachen wird, wählt Regeln, die auch den Schlechtestgestellten erträglich erscheinen, und so folgt das Differenzprinzip: soziale Ungleichheit ist nur dann legitim, wenn sie gerade den am wenigsten Begünstigten zum Vorteil gereicht. Die Stärke dieses Gedankens liegt in seiner moralischen Eleganz, die das Eigeninteresse selbst in Unparteilichkeit übersetzt. Sein Einwand aber lautet: Der Schleier ist eine Fiktion, die die Vernunft mit westlich-liberalen Vorannahmen bereits ausgekleidet hat, und es bleibt fraglich, ob reale Menschen mit ihren Bindungen und Lebensgeschichten sich je auf diese kalkulierte Risikoscheu einigen würden.
Anspruchsgerechtigkeit
John Locke →Gerecht ist, was rechtmäßig erworben wurde, nicht was einem abstrakten Verteilungsmuster entspricht.
Locke begründet das Eigentum aus der Arbeit: Indem der Mensch seine Hände in die herrenlose Natur legt, mischt er sich selbst in die Dinge und macht sie zu dem Seinen. Aus dieser Wurzel erwächst die historische Anspruchstheorie, deren späte libertäre Erben nicht fragen, ob ein Verteilungszustand einem Muster gleicht, sondern ob er durch lauter rechtmäßige Schritte zustande kam. Umverteilung erscheint von hier aus als Eingriff in erworbene Rechte, als nähme man dem einen, um es dem anderen zu geben, ohne dessen Einwilligung. Die Kraft dieser Position ist ihr Respekt vor der Freiheit und der Geschichte konkreter Menschen. Ihre Grenze aber zeigt schon Lockes eigener Vorbehalt, es müsse genug und ebenso gut für die anderen übrigbleiben, ein Vorbehalt, den keine reale Aneignungsgeschichte je sauber eingehalten hat.
Kritik der Rechtsform
Karl Marx →Gerechtigkeit ist die schöne Lüge der Tauschsphäre, die das Unrecht der Produktion verschleiert.
Marx hält die ganze Rede vom gerechten Lohn und vom gleichen Recht für einen ideologischen Schein, der dem Standpunkt des bürgerlichen Tausches entspringt. Gleiches Recht, so heißt es in der Kritik des Gothaer Programms, sei seinem Inhalt nach ein Recht der Ungleichheit, weil es ungleiche Individuen mit gleichem Maß misst und so ihre wirklichen Unterschiede überspielt. Das Ziel ist nicht eine gerechtere Verteilung innerhalb der Rechtsform, sondern deren Überwindung in einer Ordnung, die auf ihre Fahne schreibt: jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen, jenseits des engen bürgerlichen Rechtshorizonts. Die durchschlagende Pointe ist die Entlarvung der Verteilungsdebatte als bloßes Symptom. Ihre Grenze aber liegt darin, dass sie den Maßstab verabschiedet, ohne einen neuen zu nennen, und so die Frage, wie im Hier und Jetzt zu verteilen sei, gerade offenlässt.
Warum es offen bleibt
Die Frage bleibt strittig, weil ihre konkurrierenden Antworten nicht auf einem Irrtum beruhen, den man aufklären könnte, sondern auf unvereinbaren, je für sich vernünftigen Gründen. Amartya Sen hat dies in seinem Bild von den drei Kindern und der einen Flöte unvergesslich gemacht: Das eine kann allein darauf spielen, das zweite besitzt sonst gar nichts, das dritte hat das Instrument mit eigener Hand gefertigt. Wer die Flöte verdient, hängt davon ab, ob man auf Nutzen, auf Bedürfnis oder auf Anrecht hört, und alle drei haben einen ernsten Anspruch. Rawls verlangt, wir sollten unsere Lage vergessen, um unparteiisch zu urteilen; Locke erinnert, dass keiner seine Geschichte vergessen kann, ohne sich selbst zu enteignen; Marx flüstert, dass die ganze Frage in der Sprache eines Systems gestellt sei, das sie nicht beantworten will. So bleibt die gerechte Gesellschaft weniger ein Zustand, den man erreicht, als ein Streit, den eine Gesellschaft führt, und an dessen Offenheit sich erweist, ob sie überhaupt eine freie ist.
Denker, die an dieser Frage rangen
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